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   LSG Baden-Württemberg, 11.09.2006 - L 2 R 5387/05 AK-B   

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https://dejure.org/2006,14157
LSG Baden-Württemberg, 11.09.2006 - L 2 R 5387/05 AK-B (https://dejure.org/2006,14157)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.09.2006 - L 2 R 5387/05 AK-B (https://dejure.org/2006,14157)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. September 2006 - L 2 R 5387/05 AK-B (https://dejure.org/2006,14157)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenentscheidung nach richterlichem Ermessen; Maßgeblichkeit des nach dem Sach- und Streitstand zum Zeitpunkt der Erledigung zu beurteilenden Verfahrensausgangs; Feststellung eines vollschichtigen Leistungsvermögens für leichte körperliche Arbeiten; Voraussetzungen für ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGG § 193 Abs. 1 S. 3
    Übernahme außergerichtlicher Kosten durch den Rentenversicherungsträger, Verbot der "reformatio in peius" im Beschwerdeverfahren

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Baden-Württemberg, 07.03.2005 - L 11 KR 3402/04

    Für Beschwerde gegen sozialgerichtliche Kostenentscheidung gilt

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.09.2006 - L 2 R 5387/05
    Das Verbot der "reformatio in peius" gilt auch im Beschwerdeverfahren über eine Kostenentscheidung nach § 193 SGG (a.A. Beschl. vom 07.03.2005 des 11. Senats des LSG Baden-Württemberg L 11 KR 3402/04 AK-B).

    Eine Abänderung des angefochtenen Beschlusses zu ihren Ungunsten verbietet sich daher unter Beachtung des Verbots der "reformatio in peius", das nach Auffassung des Senats hier gilt, da der Streitgegenstand der Beschwerde - anders als im Berufungs- oder Revisionsverfahren (vgl. BSGE 62, 131, 136) - der Disposition der Beteiligten unterliegt (abw. hierzu Beschluss LSG Baden-Württemberg vom 7. März 2005 Az. L 11 KR 3402/04 AK-B); es verbleibt deshalb bei der vom SG getroffenen Entscheidung.

  • SG Düsseldorf, 08.11.2004 - S 11 RJ 25/03

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.09.2006 - L 2 R 5387/05
    Daher ist in diesen Fällen regelmäßig die volle Kostenübernahme durch die Beklagte gerechtfertigt (vgl. zum Problemkreis auch: SG Ulm, Beschluss vom 19. Januar 2006 - S 11 R 235/06 AK-A - SG Düsseldorf, Beschluss vom 8. November 2004 - S 11 RJ 25/03 - beide veröffentlicht in Juris).
  • BSG, 30.08.2001 - B 4 RA 87/00 R

    Entscheidung durch Gerichtsbescheid - Spätaussiedler - Verfassungsmäßigkeit des §

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.09.2006 - L 2 R 5387/05
    Hierbei ist insbesondere der nach dem Sach- und Streitstand zum Zeitpunkt der Erledigung zu beurteilende Verfahrensausgang maßgebend (vgl. Bundessozialgericht - BSG - SozR 3-1500 § 193 Nr. 2 und 10); zu berücksichtigen ist auch, ob der Versicherungsträger Anlass zur Klage gegeben hat (vgl. BSG - SozR 3-1500 § 193 Nr. 2; SozR 3-5050 § 22b Nr. 1).
  • BSG, 24.05.1991 - 7 RAr 2/91

    Erledigung der Hauptsache infolge Rechtsänderung, Kostenentscheidung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.09.2006 - L 2 R 5387/05
    Hierbei ist insbesondere der nach dem Sach- und Streitstand zum Zeitpunkt der Erledigung zu beurteilende Verfahrensausgang maßgebend (vgl. Bundessozialgericht - BSG - SozR 3-1500 § 193 Nr. 2 und 10); zu berücksichtigen ist auch, ob der Versicherungsträger Anlass zur Klage gegeben hat (vgl. BSG - SozR 3-1500 § 193 Nr. 2; SozR 3-5050 § 22b Nr. 1).
  • BSG, 10.09.1987 - 10 RAr 10/86

    Jahressonderzuwendung - Konkursausfallgeld - Reformatio in peius - Willkürverbot

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.09.2006 - L 2 R 5387/05
    Eine Abänderung des angefochtenen Beschlusses zu ihren Ungunsten verbietet sich daher unter Beachtung des Verbots der "reformatio in peius", das nach Auffassung des Senats hier gilt, da der Streitgegenstand der Beschwerde - anders als im Berufungs- oder Revisionsverfahren (vgl. BSGE 62, 131, 136) - der Disposition der Beteiligten unterliegt (abw. hierzu Beschluss LSG Baden-Württemberg vom 7. März 2005 Az. L 11 KR 3402/04 AK-B); es verbleibt deshalb bei der vom SG getroffenen Entscheidung.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.03.1996 - L 18 SJ 7/95

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.09.2006 - L 2 R 5387/05
    Der Versicherte muss in diesem Fall kostenrechtlich so gestellt werden, wie wenn er nach berechtigter Ablehnung der Rente - anstatt Klage zu erheben - nach Eintritt der Erwerbsminderung einen neuen Rentenantrag gestellt hätte (so auch LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 21. März 1996, SGb 1996, 674 mit zustimmender Anmerkung Roos).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.09.2008 - L 23 B 56/07

    Ausübung des sachgemäßen Ermessens bei der Kostenentscheidung

    Bei dieser Sachlage kann der Senat dahinstehen lassen, ob im Rahmen der Beschwerde über eine (isolierte) Kostenentscheidung das Verbot der reformatio in peius gilt (verneinend: BSG Urteil v. 10. September 1987, 10 RAr 10/86, SozR 4100 § 141 b Nr. 40; Meyer-Ladewig/Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 8. Auflage, § 193 Rn. 16; Beschluss des Senats vom 26. Mai 2008 - L 20 B 1661/07 AS - m.w.N., Juris; a.A.: LSG Baden-Württemberg Beschluss vom 11. September 2006 - L 2 R 5387/05 AK-B - Juris).
  • KG, 12.07.2019 - 9 W 34/19

    Erledigung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens auf Ausschluss eines Bieters

    Hierbei kann dahinstehen, ob im Bereich von Kostenentscheidungen das Verschlechterungsverbot grundsätzlich nicht gilt (vgl. nur Vollkommer in: Zöller, ZPO , § 308 Rn. 9 m.w.N.; a.A. etwa mit eingehender Kritik dieser Auffassung LG Köln, Beschluss vom 4. August 1989 - 30 T 213/88 -, juris Rn. 12 ff. m.w.N.; eingehend insbesondere auch Kirchner, NJW 1972, 2295 ff.); jedenfalls gilt das Verschlechterungsverbot bei isolierten Rechtsmitteln gegen Kostenentscheidungen (für § 91a ZPO : Saarländisches OLG, Beschluss vom 26. April 2012 - 5 W 52/12 -, juris Rn. 27; OLG Naumburg, OLGR Naumburg 2006, 108, 111; für § 99 ZPO : Saarländisches OLG, Beschluss vom 25. September 2017 - 4 W 18/17 -, juris Rn. 22; vgl. für das FamFG -Verfahren OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. September 2015 - I-3 Wx 119/15 -, juris Rn. 37; OLG Celle, Beschluss vom 1. September 2014 - 10 UF 134/14 -, juris Rn. 29; Feskorn in: Prütting/Helms, FamFG , § 81 Rn. 36; für das sozialgerichtliche Verfahren LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. September 2006 - L 2 R 5387/05 AK -B -, juris Rn. 8).
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